Donnerstag, 9. Oktober 2014

Ehrlichkeit wird bestraft….

Wegen ihres muslimischen Kopftuchs habe eine Studentin die ausgeschriebene Teilzeitstelle als Servicemitarbeiterin in einem Gastlokal nicht zugesprochen bekommen. Zu dieser Ansicht gelangte die Gleichbehandlungskommission. Die Kommission in Wien wertet die Ablehnung als verbotene Mehrfachdiskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Religion.

Die Gleichbehandlungskommission schlägt dem Lokalbetreiber „die Leistung eines angemessenen Schadenersatzes“ an die diskriminierte Jobbewerberin vor.  "vol.at" berichtet….


Hätte die Lokalbetreiberin eine nicht der Wahrheit entsprechende, aber "handelsübliche" Erklärung abgegeben wie "wir haben auch alkoholische Getränke, die man bei gewissen Anlässen mit Gästen (Kunden) mittrinken oder verkosten muss, um den Umsatz zu steigern" oder ganz einfach "Danke, wir haben schon wem anderen". 
Wenn der Lokalbetreiber gesagt hätte, dass die junge Frau auch das Klosett und Pissoir reinigen müsse, Einkäufe und die Verarbeitung von Schweinefleisch tätigen müsse. Oder Weine verkosten, Juden, Pfarrer, Schwule und Huren die Hand reichen, bedienen oder beraten, mit Mini-Rock und Strapsen arbeiten, oder einfach ehrlich, kurz und schmerzlos sagen: "Sie sind mir nicht sympathisch und mein Bauchgefühl sagt Nein zu Ihnen! Aber das hat aber natürlich nichts mit ihrer Religion zu tun"….
Das Resümee: Traurig, (eigentlich eine Frechheit) wenn man sein eigenes Personal nicht mehr aussuchen darf!

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