Richter verloren hat, und sein Verteidiger, der Befangenheit be- und anklagt...
Eine charakterliche Missgeburt will aus dem Knast, wieder zurück in die Freiheit.
Der Ursprung dieses Jammerns liegt in einem Sexualmord, der 14 Jahre zurückliegt:
Der damals 19 Jahre alte Täter hatte die Frau in einem Waldgebiet überfallen, erwürgt und ihr die Kleider vom Leib gerissen um auf die Leiche zu onanieren..
(dieses Detail hat n-tv in seinem Bericht vergessen) 1999 wurde er zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt, die Strafe saß er bis zum letzten Tag ab. Dennoch kam er nicht frei: Im Jahr 2009 ordnete das Regensburger Landgericht die nachträgliche Verwahrung des Mannes an, da er nach wie vor als gefährlich eingestuft wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sicherungsverwahrung im Mai für verfassungswidrig. Vier Straftäter hatten in Karlsruhe geklagt, darunter der Sexualmörder. Er war der bundesweit erste Jugendstraftäter, bei dem die Verwahrung zum Schutz der Bürger angeordnet wurde...
Trotz meiner Bedenken gegen die Todesstrafe (siehe Debbie Milke) wünsche ich mir in solchen Fällen die Rechtsprechung der USA: Da wird kein Mensch mehr mit diesem Alter mit maximal 10 Jahren Jugendstrafe für einen Sexualmord verurteilt. Der Arsch würde in der Todeszelle sitzen und könnte auf die Vorstellung seines eigenen Todes wixen....
Wieso gelten eigentlich "Heranwachsende" (bis 18-20 Jahre) als "jugendlich"? Sie dürfen alles wie ein "Erwachsener", nur keine strenge Strafen ausfassen.....
Freuen wir uns, wenn solche Typen, Dank dem Bundesverfassungsgericht, das die Sicherheitsverwahrung als verfassungswidrig erklärte, wieder unter uns sind. Auch unter Frauen und Kindern....
Eine charakterliche Missgeburt will aus dem Knast, wieder zurück in die Freiheit.
Der Ursprung dieses Jammerns liegt in einem Sexualmord, der 14 Jahre zurückliegt:
Der damals 19 Jahre alte Täter hatte die Frau in einem Waldgebiet überfallen, erwürgt und ihr die Kleider vom Leib gerissen um auf die Leiche zu onanieren..
(dieses Detail hat n-tv in seinem Bericht vergessen) 1999 wurde er zur Jugendhöchststrafe von zehn Jahren verurteilt, die Strafe saß er bis zum letzten Tag ab. Dennoch kam er nicht frei: Im Jahr 2009 ordnete das Regensburger Landgericht die nachträgliche Verwahrung des Mannes an, da er nach wie vor als gefährlich eingestuft wurde. Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Sicherungsverwahrung im Mai für verfassungswidrig. Vier Straftäter hatten in Karlsruhe geklagt, darunter der Sexualmörder. Er war der bundesweit erste Jugendstraftäter, bei dem die Verwahrung zum Schutz der Bürger angeordnet wurde...
Trotz meiner Bedenken gegen die Todesstrafe (siehe Debbie Milke) wünsche ich mir in solchen Fällen die Rechtsprechung der USA: Da wird kein Mensch mehr mit diesem Alter mit maximal 10 Jahren Jugendstrafe für einen Sexualmord verurteilt. Der Arsch würde in der Todeszelle sitzen und könnte auf die Vorstellung seines eigenen Todes wixen....
Wieso gelten eigentlich "Heranwachsende" (bis 18-20 Jahre) als "jugendlich"? Sie dürfen alles wie ein "Erwachsener", nur keine strenge Strafen ausfassen.....
Freuen wir uns, wenn solche Typen, Dank dem Bundesverfassungsgericht, das die Sicherheitsverwahrung als verfassungswidrig erklärte, wieder unter uns sind. Auch unter Frauen und Kindern....
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