So las ich heute beim stöbern in anderen Blogs folgendes: Abmahnung wegen Bockwurst-Foto!
Viele Blogger oder Webseiten-Betreiber glauben, mit einem Quellen-Hinweis sei alles paletti. Irrtum! Verwendet private Fotos oder freie Quellen (CC-Dateien.
Aber auch da kann es Schwierigkeiten geben: Es gibt zu viele Juristen die nicht nur im trüben Internet fischen...
Oft ist die Abmahnung nicht nachvollziehbar. So hatte sich ein Kölner Rechtsanwalt bei einem Fotostudio Bilder anfertigen lassen. Diese ließ er sich mit dem Hinweis, er würde diese auch online verwenden wollen, auf einer CD aushändigen. Nachdem er ein Foto auf seine Website gesetzt hatte, mahnte ihn das Studio ab. Das klingt eigentlich nach einem klaren Sieg für den Anwalt, der die Bilder ja ordnungsgemäß bezahlt hatte. Doch das Landgericht Köln sah die Sache anders und stimmte der Abmahnung zu. Denn auch wenn man die Bilder erwerbe, sei man nicht deren Urheber, so die Richter. Man zahle nur für die Arbeitsleistung und kaufe damit nicht zwingend auch die Urheberechte. Das sind nur zwei Beispiele von unzähligen Vorfällen aus der letzten Zeit. Quelle und Tipps: Focus.de
weiter Quellen zu dem Thema:
Spiegel.de,
Interessanter Beitrag. Was ist, wenn jemand ein fremdes, eventuell geschützes Foto am Bildschirm selbst noch einmal fotografiert. Ist er dann automatisch Urheber dieses neu entstanden Fotos und könnte er dies bedenkenlos veröffentlichen? Wäre interessant dies zu wissen.
AntwortenLöschenLG
Erich
Lieber Stauni,
AntwortenLöschenEin interessantes PDF Dokument zu dem Thema!Nicht nur füt Dich ;-)
http://www.uni-due.de/imperia/md/content/e_comp/ratgeber_multimediarecht.pdf