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Mittwoch, 13. Mai 2015

"Studierte" sehen Morde nicht immer als Morde....

Besonders wenn "weise Auswendig-Lerner von Paragraphen" aus bestens situierten (Akademiker-) Familien den "losen" Umgang mit Menschenleben oft etwas verständnisvoller sehen, als Angehörige der Opfer. Nun sprachen wieder einmal Menschen in Talaren (Leute, die auch mal furzen, in der Nase bohren, onanieren etc.) "Recht", was viele Unbeteiligte auch als Unrecht sehen werden. Da lese ich auf "WELT.de" u.a. folgendes:
Die Tötung einer Studentin schockte im Sommer 2013 die Insel Juist. Der BGH bestätigte nun das Totschlag-Urteil gegen den Täter. Die Familie des Opfers hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert....
...."Es wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht, dann kam es zum Streit", fasste Becker die Tatrekonstruktion des Landgerichts Aurich zu der lauen Sommernacht vom 25. Juli 2013 zusammen. Es sei zu einem Gerangel im Sand gekommen, schließlich habe der 24-jährige Täter den Kopf der jungen Frau in den Sand gedrückt. Die Studentin erstickte...
vollständiger Artikel
Das "Daunen-Urteil" (sieben Jahre und neun Monate Haft) das den armen, nicht "ganz verstandenen" Täter viel zu "hart" schien, wurde nun vom BGH bestätigt. Also kann man schon nach der Hälfte, bzw. zwei Dritteln der Strafe, den "Mann" in der Freiheit zu seinem Alkoholgenuss vor (?) der Tat gratulieren. 
Das Fragezeichen steht dafür, das es auch zahlreiche Gewalttäter gibt, die sich "danach" noch schnell ordentlich ansaufen oder Drogen zu sich nehmen, weil sie noch nüchtern mit diversen Milderungsgründen, Verständnis, oder gar mit einer "Unzurechnungsfähigkeit"  nur wegen StGB § 323a, also "Vollrausch"  (StGB § 323a Vollrausch) davonkommen...
Ein Urteil, ganz nach dem Motto "Gib auch Mördern und Totschlägern von schwachen und wehrlosen Frauen eine Chance"....
Stereotyp wiederhole ich in diesem Blog den Vorschlag an den Gesetzgeber, dass die gültigen Strafrahmen bei Gewaltakten gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen, zur Abschreckung zu verdoppeln wären! Auch sollten endlich zwei Stufen von Lebenslang in der Gesetzgebung Anwendung finden: Ein "einfaches" Lebenslang sollte zumindest 30 Jahre einen Täter hinter Schloss und Riegel bringen, und ein "verschärftes Lebenslang", das bei einer "besonderer Schwere der Tat" ausgesprochen werden, und auch im Knast enden soll....
Natürlich sollten auch bei jugendlichen Kriminellen die Strafrahmen bei Mord, Totschlag, Vergewaltigung, und schweren Raub, also bei kapitalen Gewalttaten, neu überdacht werden. Auch an eine Novellierung der Strafmündigkeit von jugendlichen Gewalt- und Serienverbrechern sollte zumindest überdacht werden. Wie die (sehr umstrittene) Einführung von "Bootcamps" für besonders schlagfreudige Gewalttäter.....
http://de.wikipedia.org/wiki/Rauschtat    

Sonntag, 3. Mai 2015

Gedanken über brutale Nachwuchsverbrecher (Verbrecher, nicht Gauner!)

In Österreich und auch Deutschland sind Jugendliche ab 14 Strafmündig. Das "Schonalter" mir halbierten Strafrahmen und angenehmeren Haftbedingungen, gilt leider auch bei Mord und Totschlag, bis zur Erreichung des 21 Lebensjahres. Bei raffinierten, relativ jung aussehenden Ausländern, die ihre Papiere oft rechtzeitig "entsorgt" haben, wird das Alter oft nur geschätzt....
Hier einige Beispiele zu dem Thema jugendliche Straftäter: (Quelle: Wikipedia)

Vereinigtes Königreich[Bearbeiten]

In Großbritannien gelten Kinder ab dem 10. Lebensjahr als strafmündig. Bis 1998 galt jedoch für 10- bis 14-Jährige eine widerlegbare Vermutung der fehlenden Strafmündigkeit (Doli incapax).

Vereinigte Staaten[Bearbeiten]

In den Vereinigten Staaten unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. Nur 15 Staaten haben Gesetze verabschiedet, in denen der Beginn der Strafmündigkeit explizit festgelegt wird (je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). In den übrigen Staaten gibt es keine entsprechenden Gesetze; stattdessen wird dort das Common Law zugrundegelegt, das davon ausgeht, dass bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren Verantwortungsfähigkeit zwar noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.[4] Das Alter der Strafmündigkeit auf Bundesebene ist das 10. Lebensjahr.
Beim Höchstalter besteht eine größere Ähnlichkeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten, da sie das Jugendstrafsystem in allen Fällen uneingeschränkt für Jugendliche bis 18 Jahre anwenden, wobei in einigen Ländern jedoch die Möglichkeit besteht, diese Regelung - in unterschiedlichem Maße und je nach Fall - auf Jugendliche bis 21 Jahre auszuweiten (Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande, Österreich und Portugal). Beim Mindestalter sind die Unter- schiede der Strafmündigkeit augenfälliger: 7 Jahre in Irland; 8 Jahre in Schottland und Griechenland; 10 Jahre in England, Wales und Frankreich; 12 Jahre in den Niederlanden und Portugal; 13 Jahre in Polen; 14 Jahre in Österreich, Estland, Deutschland, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Slowenien und Spanien; 15 Jahre in der Tschechischen Republik, Dänemark, Finnland, der Slowakei und Schweden und 16 Jahre in Belgien. Es sollte jedoch bedacht werden, dass es sich bei den vorgesehenen Sanktionen für die Altersspanne zwischen 7 und 13-15 Jahren in den meisten Fällen nicht um Strafmaßnahmen im eigentlichen Sinne handelt bzw. sie stärker auf Freiwilligkeit beruhen als die Sanktionen für Jugendliche zwischen der genannten Altersspanne und 18-21 Jahren und sie die Unterbringung in Anstalten des geschlossenen Vollzugs in vielen Fällen völlig ausschließen.

Freitag, 1. Mai 2015

Ein unfassbares Urteil für ein Massaker an einem Mädchen..

...und ich hoffe nicht einer Minderheit anzugehören:
SCHÜLERIN GESCHLAGEN, ERSTOCHEN, AUF DER STRASSE LIEGEN GELASSEN|
Mehr als 13 Jahre Haft für Alyssas Manga-Mörder
Internetfreund Maurice M. tötete die Schülerin (14) aus Brandenburg mit 78 Messerstichen
Cottbus – Es war eine unvorstellbare Bluttat: 
Mit 78 Messerstichen tötete Maurice M. Schülerin Alyssa († 14).
Am Donnerstag verurteilte ihn das Cottbuser Landgericht wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft....ganzer Artikel auf BILD.de
"Schlappe" 13 Jahre Haft für den grausamen Mord an einem sehr jungen Mädchen, das noch eine Knospe war, die noch nicht erblüht war, weil der "Sommer" ihres Lebens noch nicht angebrochen war...
Wenn man "die Vorbereitung" also "Resozialisierung" des Täters auf die relativ bald bevorstehende Entlassung wie Ausgänge, Urlaube oder Freigänge von diesen "Rechnung" einbezieht und das übliche Strafdrittel auch noch von diesen 13,5 Jahren abzieht, was bleibt eigentlich an "netto- Strafzeit" übrig? Vier, fünf oder sechs Jahre?  
Ich persönlich bin bei solchen Mordfällen ein glühender Verfechter sehr harter Strafen, die schmerzen, wenn es um den Schutz von alten Menschen, Behinderten, Kindern, und besonders Mädchen und Frauen geht! Also die schwächsten und auch am meisten gefährdeten Menschen.
Aber man soll die Macht und den Einfluss von "Psychologen", Psychiatern, "Humanisten" und "Experten" nicht unterschätzen. Angeblich gebildete Leute, die von der Resozialisierung und Vorbereitungen einer erneuten Eingliederung in die Gesellschaft etc. erzählen und davon auch gut leben. 
Die ermordete Alyssa  kann nicht mehr ins Leben eingegliedert werden, sie hat keine zweite Chance wie ihr Mörder und ich würde als betroffener Angehöriger eines Opfers auf solche "Ideen" scheissen!
Wilde Tiere schützen in der Natur ihren Nachwuchs und Rudeln mit Gewalt, das soll auch der Mensch, weil er kein Geschöpf eines Gottes ist, sondern auch nur, wie alle Lebewesen auf diesem Planeten, ein Produkt vieler phantastischer Zufälle...(verweise wieder einmal auf Stephen Hawking)  
Darum sollte auch die Strafrahmen bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen drastisch erhöht werden. Die gültigen Strafrahmen verdoppelt werden und auch der Maßnahmenvollzug sollte auch bei jungen Gewalttätern, die besonders Frauen und Mädchen schwer verletzen, vergewaltigen oder ermorden, stärker Verwendung finden.
Bei Mord sollte es, wie in den USA, Lebenslang ohne die Möglichkeit einer bedingten Entlassung geben! Aber da heulen wieder jenen Träumern auf, die von Resozialisierung träumen, von unmenschlicher Bestrafung labbern wenn um die lebenslange Freiheitsstrafe debattiert wird. Diese "unmenschliche" Strafe verletze Menschenrechte, und führe zu langfristigen psychischen Schäden. Soziale Fähigkeiten, wie das Selbstwertgefühl und die Selbstwahrnehmung gingen ja verloren, der arme Gefangene isoliert sich, sieht keine Perspektive mehr, vereinsamt und verkümmert.....
Er soll verkümmern, wie in russischen oder amerikanischen Gefängnissen, die dort oft noch Zuchthäuser sind.
In Russsland z.B. kann Lebenslang nur gegen Männer verhängt werden, wenn sie noch nicht das 65e Lebensjahr erreicht haben. Ein Jahr Knast dort zerbricht jeden "harten" Arsch!
In Ungarn schaut es mit der Milde und dem "Resozialisierungsgedanken" bei Mördern auch etwas strenger aus. Nach dem "Todesstrafe-Rülpser" Orbans kann man als Angehöriger eines Opfers wenigstens die peinigenden Rachegefühle, die Angehörige oft das ganze Leben quälen, ein klein wenig befriedigen: Dort gibt es noch ein "echtes" Lebenslänglich ohne eine Chance auf vorzeitige Entlassung. Und wenn, dann nach mindestens vierzig Jahren...
So ein Lebenslang sollte Standard bei der Bestrafung von Mördern die sich an Kindern, alten oder behinderten Menschen und ganz besonders besonders Frauen und Mädchen in ganz Europa blutig vergriffen!
Abschliessend:So ein reformiertes Gesetz sollte es auch bei Terrorismus geben. Isoliert in Gefängnissen a la Guantanamo (natürlich ohne Folter, aber um keine neuen Terroristen zu rekrutieren)
PS: Auch das Strafrecht für jugendliche Gewalttäter gehört bei Mord und Totschlag teils drastisch erhöht und die Strafmündigkeit wie in der Schweiz oder England auf 10 Jahre gesenkt. Da hat man wenigstens bei manchen Fällen noch die Hoffnung, dass eine Resozialisierung auch wirkt... 
In den USA? Da lese ich auf Wikipedia u.a. folgendes: In den Vereinigten Staaten unterscheiden sich die Regelungen über den Beginn der Strafmündigkeit von Bundesstaat zu Bundesstaat. Nur 15 Staaten haben Gesetze verabschiedet, in denen der Beginn der Strafmündigkeit explizit festgelegt wird (je nach Bundesstaat zwischen der Vollendung des 6. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres). In den übrigen Staaten gibt es keine entsprechenden Gesetze; stattdessen wird dort das Common Law zugrundegelegt, das davon ausgeht, dass bei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren Verantwortungsfähigkeit zwar noch nicht vorausgesetzt werden kann, dass sie aber dennoch zur Verantwortung gezogen werden dürfen.[4] Das Alter der Strafmündigkeit auf Bundesebene ist das 10. Lebensjahr.



Sonntag, 6. April 2014

Heute in Pakistan, "morgen" in Wien oder Berlin?

Diese Frage stellte ich mir nach dem Lesen der Schlagzeile in der KRONE, wenn ich an einheimische Schulen denke, wo islamisch erzogene Kinder oft schon eine eklatante Mehrheit stellen….  
Nun wurde in Pakistan ein "ganz ein böses" Kind wegen Mordversuchs angeklagt und steht (eher sitzt oder liegt mit einem Schnuller im Mund) deswegen vor Gericht.
In dem Verfahren geht es um einen Vorfall vom 1. Februar in der pakistanischen Metropole Lahore nahe der Grenze zu Indien, bei dem Steine auf Mitarbeiter eines Gasunternehmens geworfen wurden, die mutmaßliche Diebstähle untersuchten. Der Polizist, der am Ort des Geschehens war, schrieb später in seinem Bericht, es habe sich bei dem Zwischenfall um versuchten Mord gehandelt…..
….Das Gericht suspendierte den Polizisten nun vom Dienst. Allerdings ließ es die Vorwürfe gegen das Kleinkind nicht fallen, sondern gewährte eine Freilassung auf Kaution. Der Anwalt der Familie kritisierte dies und verwies darauf, dass Strafmündigkeit in Pakistan frühestens mit dem siebten Lebensjahr eintrete….
Das ist aber noch nicht alles, was dieses fortschrittliche Land an religiösen Gerechtigkeitssinn laut "KRONE" vorweisen kann:
...Ein christliches Paar soll die angebliche Beleidigung des Propheten Mohammed in einer SMS-Nachricht an einem muslimischen Vorbeter mit dem Tode bezahlen. Gegen den Schulhausmeister Shafqat Emmanuel und seine Frau Shafgufta Kausar seien in der Ortschaft Gojra Todesurteile verhängt worden….weiterlesen auf "KRONE.at"…..
Ist ja fast schon beruhigend zu wissen, dass in Pakistan Verdächtige "erst" ab dem siebenten Lebensjahr strafmündig sind….
Mit sieben Jahren, aber scheinbar, wenn Allah gerade will, auch neunjährige Babys! Oder wegen Blasphemie zum Tode verurteilt werden! Keine Aufregung, das gab es doch in unseren Breiten, dem Abendland, auch! Aber inzwischen sind doch einige hundert Jahre vergangen….  
Auf die Handhabung anderer islamische Staaten in Sachen Todesstrafe will ich hier gar nicht verweisen... 



Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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