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Donnerstag, 9. März 2017

Der Vergleich macht sicher: Butterweiche "Höchststrafen".....

in Deutschland und Österreich, aber knallharte Urteile für Jugendliche in den USA. Da lese ich z.B:
...Mit zwei Schuldsprüchen hat der Prozess gegen zwei junge Syrer geendet, die einen 30-jährigen Mann getötet haben sollen. Der mutmaßliche Haupttäter wurde wegen Mordes, Raubes und versuchter Erpressung zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Es ist die Höchststrafe für den 19-jährigen Syrer, der gemeinsam mit seinem gleichaltrigen Komplizen den Serben gefesselt, beraubt und erwürgt haben soll. Gegen den Komplizen wurde wegen schweren Raubes und versuchter schwerer Erpressung eine Haftstrafe von zwölf Jahren verhängt.....
ganze Story ORF.at
Interessant ist auch die "Kriminal-Geschichte" des "kleinen Ahmed" (14 Jahre). Ein wahrer "Hoffnungsträger". Dazu lese ich u.a. 
....Afghane verübte 140 Straftaten
...Nun ist ein Fall aus Linz bekannt geworden, bei dem man sich einige Fragen stellen muss. Es handelt sich um einen afghanischen Burschen, der bis zu seinem 14. Lebensjahr 140 Straftaten, darunter sogar 22 Raubüberfälle, verübte.....
.....Ahmed beteiligte sich am verbrecherischen Treiben einer fünfköpfigen Jugendbande, der 65 Straftaten mit 60.000 Euro an angerichtetem Schaden angelastet werden. Der jugendliche Afghane soll beispielsweise gemeinsam mit einem 15-jährigen Rumänen in Linz-Ebelsberg eine Trafikantin zusammengeschlagen und verletzt haben, um deren neues Auto zu rauben.... Quelle: unzensuriert.at
Ein "kleiner" Vergleich: 
Vor wenigen Tagen sah ich auf RTL-NITRO ("Medical Detectives") einen Mordfall, in dem eine 15jährige ihre Eltern erschossen hatte. 
Das Mädchen wurde nach dem Erwachsenen-Strafrecht zu 2x Lebenslang verurteilt...
Die Höchststrafe von 15 Jahren für einen Raubmord wird in den Medien als "hart" bezeichnet. Ende Realität wird das "harte Urteil" natürlich "weichgespült" und nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe in kuscheligen Haftanstalten kann man mit der frühzeitigen Enthaftung der Täter spätestens nach 10 bzw. 8 Jahren rechnen, damit sie ihre Mindestsicherung wieder in Anspruch nehmen können...

Dienstag, 29. Oktober 2013

Warum nicht die Höchststrafe?

Am 29.10. 2013 wurde ein türkischer Serienvergewaltiger zu 12 Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt. Der Strafrahmen, die Höchststrafe, beträgt 15 Jahren. 

Wenn ich nun den kurzen Artikel auf ORF.at lese, frage ich mich, warum der zweifache Familienvater nicht die Höchststrafe ausfasste? Er zeigte keine Reue, aber lesen Sie selbst einen kurzen Ausschnitt aus dem Artikel: Bereits bei der Erstellung des Gutachtens war der Angeklagte nicht besonders kooperativ. Er beantwortete die Fragen nicht seriös, unter anderem, weil er wegen seines kulturellen Hintergrunds nicht ernsthaft mit Frauen reden könne...... 

Sein bevorzugtes Jagdrevier war die U-Bahn. Der 29-Jährige soll laut Anklage zwischen 2009 und 2012 regelrecht Jagd auf Frauen im Alter zwischen 20 und 30 gemacht haben. Dabei nützte er oft die U-Bahn. Er folgte den Frauen, verwickelte sie in Gespräche und versuchte, sie zu küssen. Insgesamt soll er sich an neun Frauen vergangen haben: Die Anklage listet sechs Vergewaltigungen auf, wobei es in drei Fällen beim Versuch blieb. In drei Fällen spricht die Staatsanwaltschaft zumindest von sexueller Belästigung. Der zweifache Familienvater soll dabei sehr brutal vorgegangen sein und seinen Opfern auch Bargeld und Mobiltelefone abgenommen haben..... 

Bei einem Opfer, einer Gymnasiastin, die zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt war, trat nicht nur eine posttraumatische Störung auf, sie unternahm auch einen Suizid-Versuch und musste die Schule abbrechen. Statt ihren Traumjob als Volksschullehrerin anzupeilen, absolviert sie nun eine Lehre als Sekretärin. Auch ein Traum zerplatzte dank dem Herren, der Schwierigkeiten mit Frauen hat, die nicht tun, was ein "Pascha" so will! Zwölf Jahre plus Einweisung sind sicher keine milde Strafe, aber warum wurden drei Jahre weniger als vom Gesetz vorgesehen, ausgesprochen? Gab es "Milderungsgründe"? Vielleicht die muslimische Kultur im Umgang mit Frauen? Eines ist auf alle Fälle Fakt: Es ist wie mit strahlenden Atommüll: Beides bleibt auch nach der "Entsorgung" hochgefährlich!


Dienstag, 17. September 2013

Er war damals ja noch ein Jugendlicher......

und da kann es schon passieren, mal ein kleines Mädchen zu vergewaltigen und abzumurksen! Das war die "Overtüre", nun die harten Fakten: Nach 25 Jahren wurde nun der Sexual-Mord an der kleinen Christina in Deutschland  (am 27. November 1987) geklärt, Dank eines (sehr spät durchgeführten) DNA-Abgleichs....
Warum zu spät? Er gehörte schon damals zu den Verdächtigen.  
....Bereits kurz nach der Tat belastete ein Zeuge Thomas O. Damaliger Leiter der Mordkommission war Horst Kuhn (75), gegenüber BILD.de sagte er: „Wir konnten ihn zur Tatzeit einfach nicht an den Tatort bringen.“....
Kaum zu glauben: Erst  nach 25 Jahren kommt man auf die Idee eines DNA-Vergleichs! Nun lese ich auf BILD.de gleich auch die Milderungssgründe für die Verteidignung:
...Der mutmaßliche Täter sagte nach seiner Festnahme aus, er habe das Kind getötet, um den Missbrauch zu vertuschen. Mehr als 25 Jahre wurde ihm die Tat nicht nachgewiesen. Er heiratete, blieb in Osnabrück leben und wahrte für sein Umfeld den Schein einer heilen Welt. Kommissar Uwe Hollmann: „Es handelte sich nach außen hin um einen freundlichen Menschen.“....weiterlesen
Da der "nette, unauffällige, freundliche und natürlich mutmaßliche" 45jährige Mörder von "nebenan", der die Tat als Jugendlicher (mit 20 Jahren ja fast noch ein "Kind") begangen hatte, wird nach dem "verständnisvolleren" Jugendstrafrecht abgeurteilt werden. Die "Höchststrafe" beträgt für solche "Kinder" maximal 10 Jahre. Durch "Milderungsgründe" kann dieser Mann mit maximal 8-9 Jahren Haft rechnen, die sich aber Dank Psychologen und "humaner Denkungsart" durch eine "Drittelung" auf 5 bzw. 6 Jahre reduzieren wird. Bei der Höchststrafe, also 10 Jahre drohen dem "freundlichen Menschen" maximal 6,5 Jahre hinter Gittern......

Dienstag, 4. September 2012

Verhöhnung von einem Mordopfer!

mehr kann ich da nicht sagen! Da wird in Holland der vorbestrafte Mörder (15!) eines gleichaltrigen Mädchen zur Höchststrafe verurteilt. Auch der Vater des Mädchens wurde von dem jugendlichen Scheißkerl schwer verletzt. Die "Höchststrafe" lautete: 1 Jahr Gefängnis und drei Jahre Zwangstherapie! (Bei der Begehung der Tat war der Arsch erst 14!) Davon ein Jahr bedingt!
Er soll angeblich psychisch gestört sein (welcher Mörder oder Tierquäler ist das nicht?) 
Die Redaktion hofft jedenfalls, dass der Balg bald die Tochter eines Regierungsmitglieds oder der Richterin auf "facebook" kennenlernt!
Hier ein Auszug von BILD:

Arnheim – Kaum zu glauben: Weil sich die Schülerinnen Winsie (15) und Polly (16) via Facebook fetzten, musste Winsie sterben. Polly und ihr Freund Wesley (17) heuerten dafür den 14 Jahre alten Jinhua an....
Nun wurde Jinhua (heute 15) wegen Mordes und versuchten Totschlags zur Höchststrafe verurteilt.
Der Mörder muss ein Jahr in Jugendhaft und drei Jahre in Zwangstherapie. Einer der wenigen Augenblicke, da ich mich fast nach den Strafen in den USA sehnte. Dort wäre er höchstwahrscheinlich nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt worden oder zumindest für sehr viele Jahre weggesperrt worden! 

Da gab es übrigens noch einen "fb-Mörder"

Sonntag, 24. Juli 2011

2006-2009 wurden in Norwegen (fast?) alle Vergewaltigungen durchwegs..

von Ausländern verübt.
screen:aftenposten
So "nebenbei" eine Realität, die kaum jemanden interessiert: Alle Vergewaltigungen 2006-2009 in Oslo gehen ausnahmslos auf das Konto von Ausländern, die nicht aus einem westlichen Land stammen! Die Opfer: Ethnische Norwegerinnen!
Außer den Betroffenen, die keine Stimme  haben wird das kaum erwähnt. Eine Realität nicht nur in Norwegen, die man auch nun, nach dieser grausamen Tat eines durchgedrehten Einzelgängers, nicht unter den Tisch kehren sollte (siehe screen, mit Google übersetzt) Es sind Tatsachen, für die auch amtierende Politiker Verantwortung tragen!
Es gibt zwar wenig mildes Wetter in Norwegen, dafür aber milde Strafen: Auch einen (Massen-) Mörder wie Anders Behring Breivik erwarten maximal 21 Jahre Haft in nicht unerträglichen Gefängnissen mit vorzüglichen Haftbedingungen...
Update: Norwegen gehört zu den weltweit rund 20 Staaten, die eine lebenslange Haftstrafe abgeschafft haben. Das norwegische Rechtssystem kennt nur noch eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis.  Anders Behring Breivik kann bei einer Verurteilung dennoch für immer hinter Gittern bleiben. Schon beim Urteilsspruch kann ein Gericht die sogenannte Verwahrung ("forvaring") mit ungewissem Ende verhängen.  Die Sicherheitsverwahrung kann bereits nach der Verurteilung beginnen. Nach 21 Jahren "forvaring" kann diese Strafe dann zunächst um bis zu fünf Jahre verlängert werden. Da die Anzahl dieser Verlängerungen um jeweils fünf Jahre nicht begrenzt ist, ist es nach Ansicht norwegischer Strafrechtsexperten möglich, dass ein so verurteilter Täter bis zu seinem Tod hinter Gittern sitzt.  Psychisch kranke Straftäter, die als vermindert schuldfähig oder schuldunfähig eingestuft werden, kommen in Norwegen in eine geschlossene Fachklinik. Weiterhin als gefährlich für die Allgemeinheit geltende Patienten können bis zu ihrem Tod in der Klinik bleiben, denn der Aufenthalt in der Psychiatrie ist ebenfalls nicht von vornherein zeitlich befristet. Ein Staatsanwalt kann alle drei Jahre den Aufenthalt verlängern. Ein psychisch kranker Straftäter darf einmal im Jahr seine Entlassung beantragen. (dpa, red, STANDARD-Printausgabe, 26.7.2011) Quelle: derstandard.at




Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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