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Donnerstag, 15. Oktober 2015

Arschloch "Pistolius" Pistorius tauscht Zelle gegen luxuriöse Villa

screen: BUNTE
Dieses nicht nur charakterliche Kretin wird nach einem "Totschlag" (vier Schüsse durch die geschlossene Badezimmertür, wobei die getroffene Frau sicher schon nach dem ersten in Todesangst und vor Schmerzen laut geschrien hat!!!) nun in den "Hausarrest" entlassen! 
Hat der Arsch gar nicht zuerst, im Ehebett liegend, geschaut ob seine Freundin neben ihn liegt, als er schoss? Wieso hat er nicht ihren Namen gerufen....?
Fragen, die sich die Richterin scheinbar nicht stellte...

Ich frage mich nur: WAS ist ein Menschenleben heute wert? Oder WAS "kosten" die Qualen und Ängste einer vergewaltigten, geschlagenen oder gar ermordeten Frau? Ein paar Jahre? Es gibt keine wahren "Anwälte der Toten" (und der Gequälten), wie es der Titel einer Kriminal-Doku im TV über Mörder aussagt. Aber Herr "Pistolius" ist ja "nur" ein armer, behinderter, aber doch reicher Totschläger...

Das waren in mir aufkeimende Gedanken, als ich folgenden Artikel auf ORF.at las: 
Oscar Pistorius wird am Dienstag, ein Jahr nachdem er wegen Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden ist, aus dem Gefängnis entlassen. Die Reststrafe darf er unter Hausarrest absitzen. Nach südafrikanischem Recht kann eine Gefängnisstrafe nach Ableisten von einem Fünftel bei guter Führung in Hausarrest umgewandelt werden.

Sonntag, 30. September 2012

Update: Bricht das Zeitalter der Atheisten-Verfolgung an?

Zum heutigen "Blasphemy- Day":

Sie üben stets Kritik an anderen Religionen, die sie gern auch ins Eck von Sekten stellen, die christlichen "Väter aller Sekten". Atheisten dagegen kritisieren alle Religionen und Kritik gehört auch formuliert. Nun sollen sie zum "kuschen" vorverurteilt werden, wenn nicht, werden sie von den Verteidigern von orientalischen "Märchenbüchern" (alle drei Weltreligionen "spielen" in der gleichen Gegend) verurteilt. Da fordert doch glatt... 

Der Bamberger Erzbischof Ludwig Schick tritt für ein Gesetz gegen Blasphemie ein. "Wer die Seele der Gläubigen mit Spott und Hohn verletzt, der muss in die Schranken gewiesen und gegebenenfalls auch bestraft werden", erklärte Schick in Bamberg. Dabei gehe es nicht nur um die Verunglimpfung der christlichen Religion. Auch die anderen Gläubigen sollten in ihren religiösen Überzeugungen geschützt sein. Gegen "heilige Personen, heilige Schriften, Gottesdienste und Gebete sowie heilige Gegenstände und Geräte aller Religionen" dürfe kein Spott und Hohn zugelassen werden.
Also keine Kritik mehr, wenn z.B. Kaiser Karl (Giftgas-Charlie) wegen einer "Heilung" von Krampfadern "selig" gesprochen wird. Keine kritische "Entweihung" des "Leichentuches von Turin" oder an "Mutter Teresa", die eher stiefmütterlich handelte....

Dazu fand ich im Internet einen ähnlichen Artikel, der mir Schreibarbeit erspart:  

Gotteslästerung verboten!

Nach dem Artikel §166 des deutschen Strafgesetzbuches ist es verboten, Religionen zu beschimpfen. Dabei wird es den Multikulti-freundlichen Villenbesitzern, also Richtern und Politikern, überlassen, zu entscheiden, was Kritik und was Beschimpfung nach Artikel 166 ist. Sie, mein lieber Atheist, sollten also zum Schutz Ihrer “Freiheit” s’ Maul halten und sich nicht kritisch, analytisch oder ironisch über ein Märchen oder Ideenkonstrukt äußern, denn es droht eine dreijährige Gefängnisstrafe oder eine empfindliche Geldstrafe. Wer hätte gewusst, wie undemokratisch die deutsche Verfassung ist?

Der "Strichfilosof" im neuen NEWS:

Ganze Story auf   NEWS.at Quelle: BoD.de Über das Buch Die ungewöhnliche Biografie eines nicht alltäglichen Autors,...

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