Mittwoch, 13. Mai 2015

"Studierte" sehen Morde nicht immer als Morde....

Besonders wenn "weise Auswendig-Lerner von Paragraphen" aus bestens situierten (Akademiker-) Familien den "losen" Umgang mit Menschenleben oft etwas verständnisvoller sehen, als Angehörige der Opfer. Nun sprachen wieder einmal Menschen in Talaren (Leute, die auch mal furzen, in der Nase bohren, onanieren etc.) "Recht", was viele Unbeteiligte auch als Unrecht sehen werden. Da lese ich auf "WELT.de" u.a. folgendes:
Die Tötung einer Studentin schockte im Sommer 2013 die Insel Juist. Der BGH bestätigte nun das Totschlag-Urteil gegen den Täter. Die Familie des Opfers hatte eine Verurteilung wegen Mordes gefordert....
...."Es wurden Zärtlichkeiten ausgetauscht, dann kam es zum Streit", fasste Becker die Tatrekonstruktion des Landgerichts Aurich zu der lauen Sommernacht vom 25. Juli 2013 zusammen. Es sei zu einem Gerangel im Sand gekommen, schließlich habe der 24-jährige Täter den Kopf der jungen Frau in den Sand gedrückt. Die Studentin erstickte...
vollständiger Artikel
Das "Daunen-Urteil" (sieben Jahre und neun Monate Haft) das den armen, nicht "ganz verstandenen" Täter viel zu "hart" schien, wurde nun vom BGH bestätigt. Also kann man schon nach der Hälfte, bzw. zwei Dritteln der Strafe, den "Mann" in der Freiheit zu seinem Alkoholgenuss vor (?) der Tat gratulieren. 
Das Fragezeichen steht dafür, das es auch zahlreiche Gewalttäter gibt, die sich "danach" noch schnell ordentlich ansaufen oder Drogen zu sich nehmen, weil sie noch nüchtern mit diversen Milderungsgründen, Verständnis, oder gar mit einer "Unzurechnungsfähigkeit"  nur wegen StGB § 323a, also "Vollrausch"  (StGB § 323a Vollrausch) davonkommen...
Ein Urteil, ganz nach dem Motto "Gib auch Mördern und Totschlägern von schwachen und wehrlosen Frauen eine Chance"....
Stereotyp wiederhole ich in diesem Blog den Vorschlag an den Gesetzgeber, dass die gültigen Strafrahmen bei Gewaltakten gegen Frauen, Kinder und ältere Menschen, zur Abschreckung zu verdoppeln wären! Auch sollten endlich zwei Stufen von Lebenslang in der Gesetzgebung Anwendung finden: Ein "einfaches" Lebenslang sollte zumindest 30 Jahre einen Täter hinter Schloss und Riegel bringen, und ein "verschärftes Lebenslang", das bei einer "besonderer Schwere der Tat" ausgesprochen werden, und auch im Knast enden soll....
Natürlich sollten auch bei jugendlichen Kriminellen die Strafrahmen bei Mord, Totschlag, Vergewaltigung, und schweren Raub, also bei kapitalen Gewalttaten, neu überdacht werden. Auch an eine Novellierung der Strafmündigkeit von jugendlichen Gewalt- und Serienverbrechern sollte zumindest überdacht werden. Wie die (sehr umstrittene) Einführung von "Bootcamps" für besonders schlagfreudige Gewalttäter.....
http://de.wikipedia.org/wiki/Rauschtat    

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