Mittwoch, 27. August 2014

Es gibt auch erfreuliche Todesnachrichten….

Wenn man z.B. vom Tod einiger Leute liest, die Schwächere und Wehrlose getötet haben. Besonders Mörder von Frauen und Kindern!  Samt sogenannten "Totschlägern", die nach Ansicht mancher "Experten" wie "Psychologen" oder "Psychiatern", ja gar keine "richtigen" Mörder sind….
Besonders wenn die Armen unter Drogen- oder Alkoholeinwirkung ihre blutige Tat begangen haben, oder wenn gar ihre männliche "Ehre" am Spiel stand...
Daher freut sich so mancher Mitbürger, wie der Herausgeber dieser Zeilen, wenn er folgendes liest:
Stuttgart – Als Justizbeamte im Bruchsaler Knast (Baden-Württemberg) die Häftlinge zum Frühstück weckten, machten sie eine schreckliche Entdeckung: Häftling Rasmane K. (33) lag tot in seiner Einzelzelle….
….Gefängnis-Direktor Thomas Müller wurde suspendiert. Ein Justiz-Sprecher: „Er wurde vorläufig von seinen Aufgaben entbunden.“ Somit soll eine unabhängige Untersuchung ermöglicht werden.
Wer ist der Tote? Rasmane K. stammt aus Burkina Faso (Afrika). Der Kfz-Mechaniker hat laut Urteil 2011 seine Ex-Freundin Sandra N. († 37, drei Kinder) erstochen. Im August 2012 versetzte er einem Gefängniswärter in der JVA Offenburg einen so heftigen Kopfstoß, dass der Beamte bis zum heutigen Tag berufsunfähig ist….Quelle:BILD.de
Leider ist in dem Artikel nicht nachzulesen ob der Mann ein verurteilter Mörder oder "Totschläger" ist, auch über die Länge seiner Haft wurde nicht berichtet…
Also googelte ich und wurde scheinbar auf "focus.de" fündig: ...Der als hochgradig aggressiv geltende 33-jährige Häftling saß seit August vergangenen Jahres in der JVA Bruchsal wegen Totschlags ein….
Aha, Er war also "nur" ein "Totschläger" und kein Mörder! Wie beruhigend, denn das kann doch schließlich jeden passieren, oder? Aber noch immer finde ich nichts über seine Haftstrafe! Also google ich weiter und wurde Dank "swr.de" ein bisschen klüger. Dort las ich endlich das Urteil über den "eh nur Totschläger", der nach sechs oder sieben Jahre wieder eine, vielleicht ahnungslose Frau gesucht und auch gefunden hätte:
…..Der Mann war im Januar 2012 wegen Totschlags vom Landgericht Offenburg zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Von der JVA Offenburg wurde er zunächst nach Freiburg und schließlich nach Bruchsal verlegt. Im August 2012 war er wegen eines schweren Übergriffs auf einen Justizbeamten zu weiteren eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden.


5 Kommentare:

  1. Ich weiss, es ist alles andere als "politisch korrekt", aber im o.g.Fall hatte ich auch so ein Gefühle von Erleichterung über diesen Tod, weil alles darauf hindeutet, dass es weitere Opfer gegeben hätte.
    Durch seinen Hungerstreik hat sich Rasmane K.selber gerichtet, er mußte wissen, wohin sein Hungerstreik führen würde- die Frage ist nur, was wollte er damit erreichen? War er vielleicht psychisch krank und fühlte sich sogar im Recht, dass er durchsetzen wollte. Zumindest zeigt sein konsequentes Verhalten einen starken Willen und eine starke Vorstellung (von was auch immer......)
    Nun hat er seinen Frieden gefunden, das wünsche ich ihm jedenfalls.

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  2. …und der Steuerzahler hat eine "Sorge" weniger….

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  3. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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  4. Sebastian….Ich schlage gar nichts vor, sinniere nur über diesen Fall. Übrigens, auch ich wurde schon unschuldig verurteilt, dazu auch meine damalige, vergewaltigte Frau, die statt als Opfer plötzlich als "verleumderische Hure" angesehen wurde. Samt einer Strafe wegen "Verleumdung" und "Prostitution" nach der Anzeige gegen die fünf Täter, alle Marokkaner, in Italien. (http://radio-schwachsinn.blogspot.co.at/p/italienischenudelgerichte.html) Zur Todesstrafe habe ich übrigens ein zwiespältiges Verhältnis und muss hier die "alte Leier" betätigen "wenn man sicher ist, dass…" Ich finde zumindest bei Mördern von Frauen und Kindern diese Strafe gerechtfertigt, wie auch bei jeder sadistischen Tötung eines Menschen….Das würde natürlich eine Diskussion auslösen, wozu mir der Platz und auch die Zeit fehlt. Zumindest sollte "Lebenslang" nicht nach 15 Jahren enden, sondern zumindest nach einer Frist von 25-30 Jahren…oder wenn der (Sexual-) Täter zu alt oder krank ist, um noch eine Gefahr darzustellen...
    Den angegebenen Blog werde ich natürlich besuchen ;-)
    mvG

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  5. Der Mörder (hat Mutter von 3 Kindern erstochen) kam doch nicht in Haft wegen Falschparken!!!

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